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Einspeisevergütung 2026 – Sätze, Staffeln und Laufzeit

Kevin Kohlmey

Kevin Kohlmey

Photovoltaik Fachmann · Mitgründer, GFK Solar · 20. Juli 2025

Die Einspeisevergütung ist das Fundament der deutschen PV-Förderung: Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür 20 Jahre lang einen gesetzlich garantierten Cent-Betrag pro Kilowattstunde. Dieser Ratgeber fasst die aktuellen Sätze für das erste Halbjahr 2026 zusammen, erklärt die halbjährliche Degression, die Staffelung nach Anlagengröße und zeigt, wie sich das Solarspitzengesetz seit Februar 2025 auf die Vergütung auswirkt.

Einspeisevergütung berechnen

Mit unserem Rechner ermitteln Sie Ihre jährliche Einspeisevergütung und die Gesamteinnahmen über 20 Jahre nach EEG § 25.

Einspeisevergütung berechnen

Ermitteln Sie die jährliche Einspeisevergütung und die Gesamteinnahmen über 20 Jahre nach EEG §§ 25, 48, 49.

Vergütungssätze werden halbjährlich um 1 % degressiert.

Art der Einspeisung
20%90%

Mit Speicher typisch 65–80 %, ohne Speicher 25–35 %.

Richtwert Berlin/Brandenburg: 950 kWh/kWp (Süddach, geringe Verschattung).

Jahresertrag
9.500 kWh
Eingespeister Strom
3.325 kWh
Vergütungssatz (gewichtet)
7,86 Ct/kWh
Jährliche Einspeisevergütung
261 €
Gesamt 20 Jahre
5.227 €
  • Die Vergütung wird 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme garantiert (gemäß EEG § 25). Der Satz bei Inbetriebnahme bleibt über die gesamte Laufzeit stabil.
  • Zusätzlich sparen Sie durch Eigenverbrauch ca. 2.161 € pro Jahr (bei 35 Ct/kWh Strompreis) — der wirtschaftlich stärkere Hebel gegenüber der reinen Einspeisung.
  • Mehr zu den Bedingungen → Ratgeber Einspeisevergütung

Grobschätzung. Vergütungssätze werden vom EEG § 49 bestimmt. Bei Inbetriebnahme im Zeitraum variiert der Satz (halbjährliche Degression um 1 %). Für eine verbindliche Berechnung nutzen Sie unseren Konfigurator oder senden Sie uns eine Rückfrage.

Aktuelle Vergütungssätze im ersten Halbjahr 2026

Die Sätze werden seit dem 1. Februar 2024 halbjährlich um 1 % abgesenkt. Alle Werte gelten für Anlagen auf, an oder in Wohngebäuden mit Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 2026:

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWpca. 7,86 Ct/kWhca. 12,47 Ct/kWh
10 – 40 kWpca. 6,80 Ct/kWhca. 10,45 Ct/kWh
40 – 100 kWpca. 5,56 Ct/kWhca. 10,45 Ct/kWh

Bei Mischanlagen werden die Sätze anteilig berechnet. Eine 15-kWp-Anlage mit Überschusseinspeisung erhält also 7,86 Cent für die ersten 10 kWp und 6,80 Cent für die weiteren 5 kWp – gewichtet ergibt das etwa 7,51 Cent/kWh im Durchschnitt. Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze gemäß §§ 48, 49 EEG 2023, fortgeschrieben zum 01.01.2026.

Überschusseinspeisung vs. Volleinspeisung

Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Für die meisten Eigenheime in Berlin und Brandenburg ist das die wirtschaftlichste Variante, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den vollen Netzstrompreis von derzeit 32 bis 38 Cent einspart – ein Vielfaches der Einspeisevergütung.

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz abgegeben. Die Sätze sind spürbar höher, dafür entfällt der Eigenverbrauchsvorteil. Sinnvoll ist dieses Modell etwa für Eigentümer, die selbst kaum Strom im Gebäude verbrauchen (Zweitwohnsitz, unbewohntes Objekt). Ein Wechsel zwischen beiden Modellen ist seit dem Solarpaket I jährlich möglich, muss aber bis zum 1. Dezember des Vorjahres beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Degression: Warum die Sätze halbjährlich sinken

Seit dem 1. Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung alle sechs Monate automatisch um 1 %. Die Degression soll den technologischen Fortschritt und sinkende Modulpreise widerspiegeln. Entscheidend ist: Der Satz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme fixiert und bleibt über die gesamten 20 Jahre stabil. Je früher Ihre Anlage also in Betrieb geht, desto höher ist die langfristig garantierte Vergütung. Ein halbes Jahr Verzögerung kostet bei einer 10-kWp-Anlage mit 7.000 kWh Einspeisung pro Jahr über die Laufzeit rund 110 Euro.

Einfluss des Solarspitzengesetzes ab 25.02.2025

Das Solarspitzengesetz hat zwei direkte Auswirkungen auf die Einspeisevergütungfür Neuanlagen (Inbetriebnahme ab 25.02.2025):

  • In Stunden mit negativen Day-Ahead-Börsenpreisen wird die Vergütung ausgesetzt. Als Ausgleich verlängert sich der 20-jährige Förderzeitraum um exakt diese Stunden.
  • Ohne installiertes Smart Meter darf die Anlage maximal 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen (Softwaredeckel im Wechselrichter). Der Deckel entfällt nach Einbau eines BSI-zertifizierten intelligenten Messsystems.

Bestandsanlagen mit früherer Inbetriebnahme sind von beiden Regelungen nicht betroffen.

Direktvermarktung ab 100 kWp

Anlagen mit mehr als 100 kWp installierter Leistung müssen ihren Strom verpflichtend über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen. Statt des festen Vergütungssatzes erhalten sie eine gleitende Marktprämie, die die Differenz zwischen erzieltem Marktpreis und gesetzlich festgelegtem „anzulegenden Wert" ausgleicht. Für typische Einfamilienhäuser in Berlin und Brandenburg ist die Schwelle nicht relevant – sie greift vor allem bei Gewerbe- und Freiflächenanlagen.

Wirtschaftlichkeitsbeispiel: 10-kWp-Anlage in Berlin

Eine 10-kWp-Anlage auf einem Berliner Einfamilienhaus erzeugt jährlich etwa 9.500 kWh Solarstrom. Typische Bilanz ohne Speicher im ersten Jahr:

  • Eigenverbrauch (ca. 30 %): 2.850 kWh × 0,35 €/kWh = 998 € Stromkostenersparnis
  • Einspeisung (ca. 70 %): 6.650 kWh × 0,0786 €/kWh = 523 € Vergütung
  • Gesamtvorteil pro Jahr: rund 1.520 €

Mit Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf 60 bis 80 % steigern – der jährliche Gesamtvorteil klettert dann auf deutlich über 2.000 €. Details zur Amortisation und zum Return on Invest finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Amortisations-Rechner (Privat-PV)

25-Jahres-Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaik-Anlage in Berlin/Brandenburg.

30%85%

Mit Speicher typisch 70–80%, ohne Speicher 25–35%.

0%6%
Jahresertrag Jahr 1
9.500 kWh
Ersparnis Jahr 1
2.423 €
Amortisation
5,8 Jahre
Ersparnis 25 Jahre
85.331 €
Rendite p.a. (linear)
19%
Äquivalent-Sparzins
7%

Grobschätzung (Ertrag 950 kWh/kWp Berlin/Brandenburg, ohne Degradation, ohne Wartung, Einspeisevergütung 20 Jahre konstant). Für verbindliche Zahlen nutzen Sie unseren Konfigurator.

Anmeldung und Auszahlung

Die Einspeisevergütung wird nicht automatisch gezahlt, sondern setzt eine korrekte Anmeldung voraus. In der Praxis übernimmt der ausführende Solarteur die meisten Schritte – verantwortlich bleibt aber der Anlagenbetreiber. Wichtig sind vier Punkte:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Vor der Inbetriebnahme muss ein Netzanschlussantrag gestellt werden. In Berlin ist das je nach Stadtteil Stromnetz Berlin oder E.DIS, in Brandenburg meist E.DIS oder die Netzgesellschaft der Stadtwerke.
  • Registrierung im Marktstammdatenregister: Jede PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStR der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Wird die Frist versäumt, kann die Vergütung temporär gestrichen werden.
  • Zweirichtungszähler: Der alte Ferraris-Zähler wird durch einen modernen Zweirichtungszähler ersetzt, der eingespeisten und bezogenen Strom getrennt erfasst.
  • Einspeisevertrag: Mit dem Netzbetreiber wird ein EEG-Einspeisevertrag geschlossen. Die Vergütung wird monatlich oder quartalsweise überwiesen.

Steuerliche Behandlung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden die 0-%-Mehrwertsteuer bei Kauf und Installation. Gleichzeitig sind Einnahmen aus Einspeisevergütung und Eigenverbrauch einkommensteuerlich befreit. Weitere Details zur steuerlichen Behandlung lesen Sie in unserem Ratgeber zur 0-%-Mehrwertsteuer für Photovoltaik.

Ü20-Regelung: Was nach 20 Jahren passiert

Mit Ende der 20-jährigen Förderdauer fällt die feste Vergütung weg. Für Anlagenbetreiber gibt es drei Optionen:

  • Weiterbetrieb mit Jahresmarktwert Solar: Der Netzbetreiber zahlt den durchschnittlichen Marktwert abzüglich eines geringen Vermarktungsabschlags. 2024 lag der Jahresmarktwert bei rund 6 Cent/kWh.
  • Speicher-Nachrüstung: Ein nachträglich installierter Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch und entkoppelt die Wirtschaftlichkeit vom fallenden Marktwert.
  • Repowering: Austausch der alten Module gegen leistungsfähigere Panels. Das gilt als neue Anlage – Sie erhalten wieder eine 20-jährige Einspeisevergütung, allerdings zum dann gültigen Tagessatz.

Fazit

Die Einspeisevergütung bleibt auch 2026 ein zuverlässiges Förderinstrument – wenn auch auf niedrigerem Niveau als in den Anfangsjahren der Photovoltaik. Die wirtschaftliche Musik spielt heute im Eigenverbrauch: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist rund viermal so viel wert wie die ins Netz eingespeiste. Wer seine Anlage mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox kombiniert, holt das Maximum heraus – und nutzt die garantierte 20-jährige Einspeisevergütung als soliden Zusatzertrag. Für die genaue Auslegung Ihrer Anlage empfehlen wir unseren Konfigurator oder ein persönliches Beratungsgespräch.

Hat dieses Thema Ihr Interesse geweckt? Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihrem Solarprojekt in Berlin und Brandenburg.

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