Stand: 05.10.2026 — wir aktualisieren nach dem Bundestagsbeschluss
Die EEG-Novelle ist noch kein geltendes Recht. Grundlage dieses Beitrags sind der Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026), die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung vom 30.09.2026. Der wichtigste Punkt steht trotzdem fest: Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, bekommt die heutige Einspeisevergütung für 20 Jahre.
Alle Detailfragen zur Übergangszahlung und zur Direktvermarktung beantworten wir in unserem Ratgeber Übergangszahlung & Direktvermarktung.
Kaum ein Gesetz hat die Solarbranche 2026 so beschäftigt wie das EEG 2027. Aus dem geleakten Januar-Entwurf, der die Einspeisevergütung für kleine Anlagen ersatzlos streichen wollte, ist inzwischen ein Regierungsentwurf geworden, der im Bundestag liegt. Er ist weniger radikal, beendet aber trotzdem das Modell, das Hausbesitzer seit über 20 Jahren kennen: Strom einspeisen und dafür zwei Jahrzehnte lang einen festen Satz bekommen.
Hier finden Sie den aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren, eine Gegenüberstellung alt gegen neu, ein durchgerechnetes Beispiel für eine 10-kWp-Anlage und eine Checkliste für alle, die den Stichtag 31.12.2026 noch erreichen wollen. Als Fachbetrieb für Photovoltaik in Berlin und Solaranlagen in Brandenburg ordnen wir das für unsere Region ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Inbetriebnahme bis 31.12.2026: feste Einspeisevergütung nach heutigem Recht, 20 Jahre lang.
- Ab 2027 (geplant): keine 20-jährige Vergütung mehr. Kleine Anlagen erhalten 3 Jahre lang 5,2 ct/kWh Übergangszahlung, danach Direktvermarktung; unter 25 kW mit 4 Jahren 1,5 ct/kWh Bonus.
- Dauerhafte 50-Prozent-Grenze der Einspeiseleistung für neue Dachanlagen unter 100 kW.
- Bundesrat wollte vieles entschärfen, die Bundesregierung lehnt fast alles ab.
- 2./3. Lesung voraussichtlich Mitte Oktober (unbestätigt), Inkrafttreten geplant zum 01.01.2027.
Aktueller Stand im Gesetzgebungsverfahren
Das Verfahren läuft unter hohem Zeitdruck, weil die EU-beihilferechtliche Genehmigung des heutigen EEG 2023 am 31. Dezember 2026 endet. So sieht der Zeitstrahl aus:
Januar 2026
Ein interner Arbeitsentwurf sieht die komplette Abschaffung der Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kW vor.
29.07.2026
Das Bundeskabinett beschließt die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket. Statt Streichung: befristete Übergangszahlung plus Direktvermarktungsbonus.
24.09.2026
Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Drucksache 21/7867).
25.09.2026
Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 470/26 Beschluss) mit zahlreichen Änderungswünschen, auch zu kleinen Dachanlagen.
30.09.2026
Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 21/8298): Die Kernforderungen zu kleinen Dachanlagen werden abgelehnt.
05.10.2026
Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
15./16.10.2026(geplant / offen)
2./3. Lesung im Bundestag voraussichtlich — Termin offiziell noch nicht bestätigt. Danach befasst sich der Bundesrat erneut.
31.12.2026(geplant / offen)
Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das EEG 2023 läuft aus. Letzter Tag für eine Inbetriebnahme nach heutigem Recht.
01.01.2027(geplant / offen)
Geplantes Inkrafttreten des EEG 2027 (Art. 7 des Gesetzentwurfs) — vorbehaltlich Bundestagsbeschluss und EU-Genehmigung.
Was der Bundesrat fordert — und was die Bundesregierung antwortet
Die Länder haben in ihrer Stellungnahme vom 25. September 2026 mehrere Punkte aufgegriffen, die genau Eigenheim-Anlagen betreffen. Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 geantwortet:
| Forderung des Bundesrates | Antwort der Bundesregierung |
|---|---|
| Dauerhafte 50-%-Einspeisegrenze für Dachanlagen unter 100 kW streichen (Ziffer 7) | Abgelehnt — die Grenze soll Netzausbaukosten dämpfen und Speicher anreizen |
| Direktvermarktungspflicht erst ab 7 kW; darunter Abnahme zum Marktwert für 20 Jahre (Ziffer 8) | Abgelehnt |
| Übergangszahlung für alle Anlagen unter 50 kW bis Inbetriebnahme Ende 2030 (Ziffer 11) | Abgelehnt |
| Marktprämie auch für Anlagen unter 25 kW (Ziffer 10) | Abgelehnt |
| Gesetzlich bestimmten anzulegenden Wert (§ 48 Abs. 1) nicht von 7 auf 6,2 ct/kWh senken (Ziffer 41) | Abgelehnt — die Technik sei günstiger geworden |
Bestätigt hat die Bundesregierung dabei die Eckwerte: Die reguläre Förderung für Solaranlagen außerhalb von Ausschreibungen soll künftig für alle Größenklassen 6,2 ct/kWh betragen, die befristete Übergangszahlung liegt einen Cent darunter bei 5,2 ct/kWh und läuft drei Jahre ab Inbetriebnahme. Danach folgt für Anlagen unter 25 kW ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für vier Jahre. Neu betont wird eine Härtefall-Befugnis: Die Bundesnetzagentur soll die Übergangszahlung für Anlagen unter 25 kW verlängern oder auf weitere Anlagen ausweiten dürfen, falls die Direktvermarktung für Kleinanlagen noch nicht mit angemessenem Aufwand funktioniert — laut Gesetzesbegründung längstens bis 31. Dezember 2032.
Stimmen aus der Anhörung am 5. Oktober
In der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses kamen auch die Folgen für kleine Dachanlagen zur Sprache. Laut Bericht des Bundestags warnte Carsten Körnig (Bundesverband Solarwirtschaft), das Ende der Einspeisevergütung, die Direktvermarktungspflicht und der Redispatchvorbehalt hätten das Potenzial, „die PV-Nachfrage insgesamt zu halbieren und damit das Erreichen der gesetzlich verankerten EE-Ausbau- und Klimaschutzziele ernsthaft zu gefährden". Prof. Dr. Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht) ordnete ein: „Für Anlagen unter 25 kW ist der Wegfall jeglicher Förderung nach dem Wegfall der zeitlich begrenzten Übergangsregelungen dagegen ein Paradigmenwechsel." Ursula Heinen-Esser (Bundesverband Erneuerbare Energie) sagte: „Eine verpflichtende Direktvermarktung unter 100 Kilowatt (kW) ist erst dann sinnvoll, wenn technische und prozessuale Voraussetzungen massengeschäftstauglich sind."
Müller wies außerdem darauf hin, dass die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 am 31. Dezember 2026 ausläuft. Ob es im Bundestag noch Änderungen zugunsten kleiner Anlagen gibt, ist offen. Wir planen für unsere Kunden mit dem Regierungsentwurf als Basis und aktualisieren diesen Beitrag nach der Abstimmung.
Alt gegen neu: Was sich für neue Dachanlagen ändert
| Inbetriebnahme bis 31.12.2026 | Inbetriebnahme ab 2027 (Entwurf) | |
|---|---|---|
| Vergütung | Feste Einspeisevergütung, 7,70 ct/kWh bis 10 kWp (Stand August 2026) | Kleine Anlagen: 5,2 ct/kWh Übergangszahlung (siehe Staffel unten), danach Marktwert |
| Dauer | 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr | 3 Jahre Übergangszahlung, danach unter 25 kW 4 Jahre Bonus von 1,5 ct/kWh |
| Vermarktung | Netzbetreiber nimmt den Strom ab | Direktvermarktung über einen Dienstleister, in der Regel mit Gebühr |
| Einspeisegrenze | 60 % bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems | Dauerhaft 50 % für Dachanlagen unter 100 kW, unabhängig vom Smart Meter |
| Volleinspeisung | Höherer Satz für Volleinspeiser | Volleinspeise-Zuschlag entfällt |
| Ausfallvergütung | Bleibt für Bestandsanlagen | Entfällt für Neuanlagen |
| Balkonkraftwerke | Keine Änderung | Weiter ausgenommen von 50-%-Grenze und Direktvermarktung |
Wer bekommt ab 2027 noch die Übergangszahlung?
Die Übergangszahlung ist nicht für alle gleich, sondern hängt vom Inbetriebnahmejahr und der Anlagengröße ab (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2027 im Entwurf):
| Inbetriebnahme | Übergangszahlung für Anlagen | Danach |
|---|---|---|
| 2027 | unter 50 kW | Direktvermarktung nach 3 Jahren |
| 2028 | unter 25 kW | Direktvermarktung nach 3 Jahren |
| 2029 und 2030 | unter 7 kW | Direktvermarktung nach 3 Jahren |
| ab 2031 | keine | Direktvermarktung ab Inbetriebnahme |
Größere Anlagen außerhalb dieser Grenzen müssen ihren Strom direkt vermarkten oder ihn unentgeltlich dem Netzbetreiber überlassen. Wie die Übergangszahlung im Detail funktioniert, was nach drei Jahren passiert und was der Direktvermarktungsbonus bringt, erklären wir im Ratgeber zur Übergangszahlung und Direktvermarktung.
Was kostet mich das Warten? Vergleichsrechner 2026 gegen 2027
Vergleicht die Einspeise-Erlöse über 20 Jahre: Inbetriebnahme noch 2026 mit garantierter Vergütung gegenüber einer Inbetriebnahme ab 2027 nach der geplanten Neuregelung.
Typisches Einfamilienhaus: 8 bis 12 kWp. Ab 25 kWp gelten andere Regeln (Marktprämie).
ohne Speicher ca. 30 %, mit Speicher 60 bis 75 %
Berlin und Brandenburg: rund 900 bis 1.000
Das ändert sich nicht: Ihre Eigenverbrauchs-Ersparnis
Bei 6.650 kWh Eigenverbrauch sparen Sie 2.527 € pro Jahr an Netzstrom — rund 50.540 € über 20 Jahre. Dieser Teil ist vom Stichtag völlig unberührt und macht in aller Regel den größten Anteil der Wirtschaftlichkeit aus.
Inbetriebnahme bis 31.12.2026
4.389 €
Einspeise-Erlös über 20 Jahre
7,70 Ct/kWh, gesetzlich garantiert für 20 Jahre. Das entspricht 219 € pro Jahr.
Inbetriebnahme ab 2027 (geplant)
1.827 € – 3.523 €
Einspeise-Erlös über 20 Jahre
3 Jahre Übergangszahlung (5,2 Ct), dann 4 Jahre Marktwert plus 1,5 Ct Bonus, anschließend reiner Marktwert. Spanne je nach Börsenstrompreis (2,5 bis 6,0 Ct).
Unterschied beim Einspeise-Erlös: rund 866 € bis 2.562 € über 20 Jahre — je nachdem, wie sich der Börsenstrompreis entwickelt. Niemand kennt diesen Wert für die 2030er Jahre, deshalb zeigen wir bewusst eine Spanne statt einer Scheingenauigkeit.
Was hier nicht eingerechnet ist: Ab 2027 soll die Einspeiseleistung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Ohne Speicher geht dadurch ein Teil des Mittagsstroms verloren — wie viel genau, hängt vom Lastprofil ab und lässt sich seriös nur mit einer Stundensimulation beziffern. Der reale Nachteil einer 2027er-Anlage liegt daher eher über als unter den Zahlen oben.
Rechtsstand Oktober 2026: Die Werte für 2026 sind geltendes Recht (Bundesnetzagentur, anzulegende Werte 01.08.2026 – 31.01.2027). Die Regeln ab 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Kabinett 29.07.2026, Gegenäußerung 30.09.2026) — das ist noch kein geltendes Recht. Der Bundestag hat noch nicht abgestimmt, zusätzlich steht die EU-beihilferechtliche Genehmigung aus. Einzelne Werte können sich noch ändern. Sicher ist allein der Bestandsschutz: Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, behält die heutige Vergütung über die volle Laufzeit.
Alle Angaben sind eine unverbindliche Modellrechnung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Ihr konkretes Dach rechnen wir das gern durch — sprechen Sie uns an oder nutzen Sie den Konfigurator.
Rechenbeispiel: 10 kWp in 2026 gegen 10 kWp in 2027
Zwei baugleiche 10-kWp-Anlagen mit Speicher auf einem Einfamilienhaus in Brandenburg, die eine geht im Dezember 2026 ans Netz, die andere im Januar 2027. Beide speisen rund 4.000 kWh pro Jahr ein, der Rest wird selbst verbraucht. Für den Marktwert nehmen wir 4,00 ct/kWh an (vorsichtiger Fall: 2,50 ct/kWh):
| Zeitraum | Anlage 2026 | Anlage 2027 |
|---|---|---|
| Jahr 1 bis 3 | 7,70 ct/kWh fest | 5,2 ct/kWh Übergangszahlung = 624 € |
| Jahr 4 bis 7 | 7,70 ct/kWh fest | Marktwert + 1,5 ct/kWh = 880 € |
| Jahr 8 bis 20 | 7,70 ct/kWh fest | nur Marktwert = 2.080 € |
| Summe 20 Jahre | 6.160 € (308 € pro Jahr) | 3.584 € (vorsichtig: 2.564 €) |
Der Unterschied beim Einspeiseerlös liegt in diesem Beispiel bei rund 2.576 € bis 3.596 € über 20 Jahre. Nicht eingerechnet sind die Gebühren eines Direktvermarkters und der Strom, der bei der 2027er-Anlage durch die 50-Prozent-Grenze abgeregelt wird. Beides verschiebt die Rechnung weiter zugunsten der 2026er-Anlage. Ebenso wichtig: Die Ersparnis durch Eigenverbrauch ist in beiden Fällen gleich und meist der größere Posten. Mit dem Rechner oben können Sie Ihre eigenen Werte eingeben.

Die 50-Prozent-Grenze bleibt — der Speicher wird wichtiger
Nach § 9 Abs. 2b EEG 2027 im Entwurf dürfen neue Dachanlagen unter 100 kW am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen, unabhängig vom Smart Meter und von der Vermarktungsform. Eine 10-kWp-Anlage darf also maximal 5 kW ins Netz geben, obwohl sie an klaren Sommertagen mittags deutlich mehr erzeugt. Laut Gesetzesbegründung gilt die Regel nur für Neuanlagen. Den Antrag des Bundesrates, sie zu streichen, hat die Bundesregierung abgelehnt, ausdrücklich auch mit dem Ziel, Speicher anzureizen.
Ein Batteriespeicher fängt die Mittagsspitze auf und erhöht den Eigenverbrauch. Zusammen mit einer Wärmepumpe oder dem Laden des E-Autos über eine Wallbox lassen sich 60 bis 70 Prozent Eigenverbrauch erreichen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 38 bis 40 Cent, eine eingespeiste bringt nur einen Bruchteil davon.
Speicher-Hinweis: MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur (01.10.2026)
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung MiSpeL beschlossen. Speicher dürfen danach Solar- und Netzstrom mischen, also auch günstigen Netzstrom laden, ohne die EEG-Förderung zu verlieren. Für Anlagen bis 30 kWp gibt es eine vereinfachte Pauschaloption mit nur einem Zähler am Hausanschluss. Wichtig: Laut Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur gelten diese Regeln für Anlagen in der Direktvermarktung, nicht für Anlagen mit fester Einspeisevergütung. Bis 30. September 2027 brauchen Betreiber außerdem das Einverständnis von Netz- und Messstellenbetreiber, und die Pauschaloption steht noch unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Genehmigung.
Was ausgenommen bleibt
Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung, also klassische Balkonkraftwerke, sind von der 50-Prozent-Grenze und von der Direktvermarktungspflicht ausgenommen. Eine Übergangszahlung gibt es für sie allerdings nicht. Anlagen, die gar nicht ins Netz einspeisen, betreffen die neuen Einspeiseregeln naturgemäß nicht. Für Bestandsanlagen und alle Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 gilt das heutige Recht weiter. Der Nullsteuersatz für Anlagen bis 30 kWp ist nicht Teil der EEG-Novelle.
Stichtag 31.12.2026: rechtzeitig anmelden
Die Montage einer Hausanlage dauert ein bis zwei Tage. Was Zeit kostet, sind die Abläufe beim Netzbetreiber. Unser Netzanschluss-Monitor wertet dafür das Marktstammdatenregister aus und misst, wie lange Netzbetreiber für die Prüfung neu registrierter PV-Anlagen (2 bis 100 kWp) brauchen. Stand 01.10.2026 liegt der Bundesmedian bei 80 Tagen, bei Stromnetz Berlin bei 56 Tagen und bei E.DIS in Brandenburg bei 84 Tagen. Das pv magazine hat am 5. Oktober 2026 über die Auswertung berichtet.
Die Prüfdauer ist nicht identisch mit der Zeit bis zur Inbetriebnahme, sie zeigt aber, wie ausgelastet ein Netzbetreiber ist. Bei E.DIS dauerte es bei einem Viertel der Anlagen sogar 201 Tage oder länger. Wer 2026 noch in Betrieb gehen will, sollte die Anmeldung deshalb nicht auf Dezember schieben. Die Abläufe erklären wir für Stromnetz Berlin und E.DIS in Brandenburg.
Checkliste Stichtag 31.12.2026
- Jetzt Angebot einholen und Montagetermin festmachen. Im Herbst sind Termine knapp.
- Netzanmeldung sofort nach Auftrag starten. Der Netzbetreiber ist der größte Zeitfaktor.
- Zählerschrank prüfen lassen. Ist ein zusätzlicher Zählerschrank nötig (bei uns typischerweise 1.500 bis 3.500 €, eine Komplettsanierung des alten Schranks kostet mehr), kostet das zusätzlich Zeit.
- Speicher gleich mitplanen. Er lohnt sich auch für eine 2026er-Anlage durch mehr Eigenverbrauch.
- Inbetriebnahme dokumentieren (Protokoll mit Datum) und die Anlage fristgerecht im Marktstammdatenregister eintragen.
- Puffer einplanen. Wer erst im Dezember startet, riskiert den Stichtag.
Wie es dazu kam: der Januar-Entwurf
Ende Februar 2026 wurde ein interner Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums mit Stand 22. Januar 2026 bekannt. Er sah vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kW ersatzlos abzuschaffen, und sprach vom alten Modell als „produce and forget". Wir hatten diesen Entwurf damals in der ersten Fassung dieses Beitrags ausführlich analysiert. Im Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 wurde der harte Schnitt durch die befristete Übergangszahlung und den Direktvermarktungsbonus ersetzt. Geblieben sind die Richtung, die Direktvermarktungspflicht, die dauerhafte 50-Prozent-Grenze und der Wegfall der Ausfallvergütung für Neuanlagen.

Unsere Einordnung für Berlin und Brandenburg
Wer in den nächsten ein bis zwei Jahren ohnehin eine Solaranlage bauen wollte, sollte die Inbetriebnahme noch 2026 anstreben. Nur dann gibt es die feste Vergütung für 20 Jahre, die Netzbetreiberabnahme ohne Direktvermarkter und keine dauerhafte 50-Prozent-Grenze. Panik ist trotzdem nicht angebracht: Auch eine 2027er-Anlage rechnet sich mit hohem Eigenverbrauch, nur später und mit weniger planbaren Einspeiseerlösen. Mehr dazu in unserer Amortisations-Analyse.
Unsere Komplettanlagen gibt es ab 800 €/kWp (ohne Speicher), je nach Anlagengröße und Dach, inklusive Montage, Netzanmeldung und Inbetriebnahme. Ob Ihr Termin für 2026 noch realistisch ist, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf Dach, Zählerschrank und Netzbetreiber. Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot oder nutzen Sie den Online-Konfigurator.
Häufige Fragen zum EEG 2027
Was ändert sich mit dem EEG 2027 für neue Solaranlagen?
Nach dem Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss 29. Juli 2026) gibt es für neue Dachanlagen keine 20-jährige feste Einspeisevergütung mehr. Kleine Anlagen erhalten stattdessen drei Jahre ab Inbetriebnahme eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh und müssen danach in die Direktvermarktung wechseln; Anlagen unter 25 kW bekommen dort vier Jahre lang einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh. Dazu kommt eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent für Dachanlagen unter 100 kW. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
Ist das EEG 2027 schon beschlossen?
Nein, Stand 5. Oktober 2026 nicht. Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 24. September, der Bundesrat hat am 25. September Stellung genommen, die Bundesregierung am 30. September ihre Gegenäußerung vorgelegt, und am 5. Oktober fand die öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss statt. Die 2./3. Lesung wird für Mitte Oktober erwartet, ein Termin ist aber nicht offiziell bestätigt. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.
Gilt der Stichtag 31. Dezember 2026 weiterhin?
Ja. Die neuen Regeln sollen nur für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, erhält nach heutigem Recht die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Auch die dauerhafte 50-Prozent-Grenze ist laut Gesetzesbegründung nur für Neuanlagen vorgesehen.
Wer bekommt ab 2027 noch die Übergangszahlung?
Das hängt vom Inbetriebnahmejahr ab: Anlagen unter 50 kW mit Inbetriebnahme 2027, Anlagen unter 25 kW mit Inbetriebnahme 2028 und Anlagen unter 7 kW mit Inbetriebnahme 2029 oder 2030. Ab Inbetriebnahme 2031 gibt es keine Übergangszahlung mehr. Die Bundesnetzagentur soll die Übergangsphase für Anlagen unter 25 kW per Härtefall-Festlegung verlängern oder ausweiten dürfen, längstens bis Ende 2032.
Was hat der Bundesrat gefordert und was wurde daraus?
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 unter anderem gefordert, die dauerhafte 50-Prozent-Grenze für Dachanlagen unter 100 kW zu streichen, die Direktvermarktungspflicht erst ab 7 kW einzuführen, die Übergangszahlung für Anlagen unter 50 kW bis Ende 2030 zu verlängern und die Marktprämie auch für Anlagen unter 25 kW zu öffnen. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlägen in ihrer Gegenäußerung vom 30. September 2026 nicht zugestimmt. Das letzte Wort hat der Bundestag.
Brauche ich ab 2027 einen Stromspeicher?
Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Wirtschaftlich wird er aber wichtiger: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen, und eingespeister Strom bringt deutlich weniger als heute. Ein Speicher verschiebt den Mittagsüberschuss in den Abend und erhöht den Eigenverbrauch, der unabhängig von der Novelle den größten Teil der Wirtschaftlichkeit ausmacht.
Sind Balkonkraftwerke betroffen?
Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung sind laut Regierungsentwurf von der 50-Prozent-Grenze und von der Direktvermarktungspflicht ausgenommen. Eine Übergangszahlung erhalten sie allerdings nicht.
Lohnt sich eine Solaranlage 2026 noch, oder soll ich warten?
Wer ohnehin bauen will, sollte die Inbetriebnahme möglichst noch 2026 anstreben: Eine 2026er-Anlage bis 10 kWp erhält derzeit 7,70 ct/kWh für 20 Jahre. Der größte Teil der Wirtschaftlichkeit steckt aber im Eigenverbrauch, und der ändert sich durch die Novelle nicht. Auch 2027 bleibt Photovoltaik mit hohem Eigenverbrauch wirtschaftlich, nur der Einspeiseerlös fällt deutlich niedriger und weniger planbar aus.
Quellen
- Bundesregierung: Kabinettsbeschluss EEG-Novelle und Netzpaket (29.07.2026)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/7867
- Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drucksache 470/26 (Beschluss) vom 25.09.2026
- Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/8298 vom 30.09.2026
- Deutscher Bundestag: Bericht zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss (05.10.2026)
- Bundesnetzagentur: Hintergrundpapier MiSpeL (01.10.2026)
- Eigene Auswertung: Netzanschluss-Monitor (Marktstammdatenregister, Stand 01.10.2026)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens am 05.10.2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Bis zum Beschluss können sich Werte und Fristen noch ändern.
