EEG 2027 – das große Update: Reiche entschärft das Förder-Aus — warum der Stichtag trotzdem bleibt

Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Anlage in Brandenburg, die Gewitterwolken reißen auf und die Sonne bricht durch
Kevin Kohlmey

Kevin Kohlmey

Photovoltaik Fachmann · Mitgründer, GFK Solar

Im Frühjahr sorgte ein geleakter Entwurf für die EEG-Novelle 2027 für Aufregung in der gesamten Solarbranche — wir haben ihn damals ausführlich analysiert. Die Kernaussage war hart: die komplette Abschaffung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen unter 25 Kilowatt. Jetzt gibt es eine wichtige Neuigkeit: Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 17. Juli 2026 eine überarbeitete Fassung des Entwurfs in die Verbändeanhörung geschickt — und die entschärft den ursprünglichen Kahlschlag deutlich.

Für unsere Kundinnen und Kunden in Berlin und Brandenburg ist das eine gute Nachricht mit einem großen Aber. Ja, der harte Schnitt ist vom Tisch. Aber die grundsätzliche Richtung bleibt, und der entscheidende Stichtag ändert sich nicht. In diesem Beitrag ordnen wir ehrlich ein, was sich konkret geändert hat, was gleich geblieben ist — und was das für Ihre Entscheidung bedeutet, ob Sie Ihre Anlage jetzt oder später bauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die komplette Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kW ist vom Tisch.
  • Stattdessen: reduzierte Übergangsvergütung für 36 Monate, danach 4 Jahre lang 1,5 ct/kWh Direktvermarktungsbonus.
  • Die Direktvermarktungspflicht kommt gestaffelt (unter 25 kW ab 2029, alle ab 2030).
  • Die 50-Prozent-Kappung und der Zahlungsstopp bei negativen Preisen bleiben.
  • Der Stichtag 31.12.2026 für den vollen Bestandsschutz bleibt unverändert.

Was sich geändert hat: die Kehrtwende beim Förder-Aus

Der ursprüngliche Entwurf plante für neue Anlagen unter 25 Kilowatt schlicht keine Einspeisevergütung mehr — ein abrupter Wegfall zum 1. Januar 2027. Nach monatelanger, teils scharfer Kritik aus der Solarbranche und von den eigenen Regierungspartnern hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche diesen harten Schnitt nun abgemildert. An seine Stelle tritt ein zweistufiges Übergangsmodell:

  • Stufe 1 — Übergangsvergütung (36 Monate): In den ersten drei Jahren nach Inbetriebnahme erhält eine neue Anlage unter 25 kW eine reduzierte Übergangsvergütung. Sie liegt unterhalb der heutigen festen Einspeisevergütung, ist aber eine planbare, garantierte Zahlung. Der bisherige Zusatzbonus für reine Volleinspeiser fällt weg.
  • Stufe 2 — Direktvermarktungsbonus (4 Jahre): Nach den 36 Monaten wechselt die Anlage in die Direktvermarktung und erhält dort einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde — und zwar für die ersten vier Jahre nach dem Eintritt.

Nach diesen insgesamt sieben Jahren endet die Förderung. Der Strom wird dann rein zum Marktwert vermarktet. Wichtig ist der Unterschied zum heutigen System: Die gewohnte feste Vergütung über volle 20 Jahre gibt es für neue kleine Anlagen nicht mehr. Aus einer 20-Jahres-Garantie wird ein siebenjähriges Übergangsfenster mit sinkender Unterstützung.

Unterm Strich ist das eine spürbare Entschärfung gegenüber dem Kahlschlag aus dem Januar — aber eben keine Rückkehr zum alten, komfortablen Modell. Wer die vollen 20 Jahre Garantie will, hat dafür weiterhin nur ein Zeitfenster: die Inbetriebnahme in 2026.

Der Reichstag in Berlin mit der gläsernen Kuppel — Symbol für den laufenden Gesetzgebungsprozess der EEG-Novelle 2027
Noch nicht beschlossen: Der überarbeitete Entwurf ging am 17. Juli 2026 in die Verbändeanhörung und muss noch durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat.

Was gleich geblieben ist

Bei aller Entschärfung — mehrere zentrale Punkte aus dem ursprünglichen Entwurf hat das Ministerium unverändert übernommen. Genau diese sorgen dafür, dass sich an unserer grundsätzlichen Empfehlung nichts ändert.

Die Direktvermarktungspflicht kommt — nur langsamer

Neue Anlagen müssen ihren eingespeisten Strom künftig selbst am Markt vermarkten, statt ihn einfach vom Netzbetreiber abnehmen zu lassen. Der Entwurf senkt die Leistungsgrenze dafür schrittweise ab:

  • Bereits gültig: Anlagen ab 50 kW
  • Ab 2028: Anlagen unter 50 kW
  • Ab 2029: Anlagen unter 25 kW
  • Ab 2030: alle Neuanlagen, auch unter 7 kW

Ausgenommen bleiben Steckersolargeräte und Mini-PV-Anlagen bis 2 kW. Die schrittweise Einführung gibt dem Markt Zeit, die nötige Direktvermarkter-Infrastruktur für Kleinanlagen aufzubauen — von der der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) allerdings warnt, dass sie längst nicht bereitsteht.

Die 50-Prozent-Kappung bleibt — der Speicher auch

Der wohl technisch wichtigste Punkt ist unverändert: Neue Dachanlagen dürfen am Netzverknüpfungspunkt weiterhin nur 50 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen — und das unabhängig davon, ob ein Smart Meter verbaut ist und wie der Strom vermarktet wird. Der Solarstrom, der über dieser Grenze in der Mittagsspitze anfällt, geht ohne Zwischenspeicher schlicht verloren.

Deshalb bleibt unsere Kernbotschaft aus dem ersten Beitrag bestehen: Ein Batteriespeicher ist für Neuanlagen ab 2027 keine Kür mehr, sondern die wirtschaftliche Grundvoraussetzung. Er fängt die gekappte Mittagsspitze auf, seine Einspeiseleistung zählt nicht in die 50-Prozent-Grenze hinein, und er hebt den Eigenverbrauch — den mit Abstand größten Werthebel, wenn die Einspeisung immer weniger einbringt.

Negative Strompreise: weiterhin kein Geld

Auch der Zahlungsstopp bei negativen Börsenpreisen bleibt und gilt für alle Anlagen unter 100 kW. Neu ist immerhin ein Kompensationsmechanismus: Bei Anlagen mit Smart Meter werden die in diesen Stunden entgangenen Beträge nach dem Ende der Förderzeit ausgeglichen. Am Grundprinzip ändert das nichts — wer viel Strom selbst nutzt oder speichert und clever über einen dynamischen Stromtarif mit smarter Steuerung plant, macht sich von der Marktlogik unabhängig.

Die Ausfallvergütung fällt weg

Ersatzlos gestrichen wird die bisherige Ausfallvergütung, mit der man die Direktvermarktungspflicht vorübergehend umgehen konnte. Für größere Anlagen ab 100 kW kommt zudem ein Abschöpfungsmechanismus über sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference). Für die typische Eigenheim-Anlage ist das nicht relevant — es zeigt aber die klare Richtung: weg von Garantien, hin zum Markt.

Was das für Ihre Rechnung bedeutet

Vergleichen wir nüchtern eine Anlage, die 2026 ans Netz geht, mit einer baugleichen Anlage ab 2027:

  • 2026er-Anlage: volle feste Einspeisevergütung (aktuell 7,71 ct/kWh ab August 2026), garantiert für 20 Jahre; keine Direktvermarktungspflicht; die günstigere Einspeise-Regelung. Planungssicherheit über zwei Jahrzehnte.
  • 2027er-Anlage: reduzierte Übergangsvergütung für 3 Jahre, danach 4 Jahre 1,5 ct/kWh Bonus, danach nur noch Marktwert; Direktvermarktung ab 2029 Pflicht; dauerhafte 50-Prozent-Kappung. Deutlich weniger Garantie, mehr Eigenverantwortung.

Die Entschärfung mildert den Verlust ab — sie hebt ihn aber nicht auf. Eine 2027er-Anlage bleibt über die Laufzeit schlechter gestellt als eine baugleiche 2026er-Anlage. Für Hausbesitzer, die ohnehin in den nächsten ein bis zwei Jahren bauen wollten, bleibt die rationale Konsequenz damit dieselbe wie vor der Überarbeitung: Wer kann, sollte die Inbetriebnahme noch 2026 anstreben und sich die 20-Jahres-Garantie sichern.

Solar-Fachberater erklärt einem Eigenheim-Paar am Küchentisch die neuen EEG-Regeln anhand von Unterlagen und Anlagenplanung
Unsere Empfehlung bleibt: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die volle 20-Jahres-Vergütung — und plant am besten gleich mit Speicher.

Ein Rechenbeispiel zum Übergangsmodell

Machen wir es konkret an einer typischen 10-kWp-Anlage in Brandenburg, die rund 4.000 kWh pro Jahr ins Netz einspeist (der Rest wird selbst verbraucht). Zur Einordnung der Größenordnung — bewusst vereinfacht, ohne Degression und ohne die genaue Höhe der Übergangsvergütung, die der Entwurf noch offenlässt:

  • 2026er-Anlage (heutiges System): 4.000 kWh × 7,71 ct = rund 308 € Einspeiseerlös pro Jahr, garantiert über 20 Jahre. Über die volle Laufzeit sind das grob 6.000 € an planbaren Einspeiseerlösen.
  • 2027er-Anlage (Übergangsmodell): In den ersten drei Jahren die reduzierte Übergangsvergütung (unter 7,71 ct), danach vier Jahre lang der Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh zusätzlich zum schwankenden Marktwert — und ab dem achten Jahr nur noch der reine Marktwert, der mittags oft bei wenigen Cent liegt.

Man sieht sofort: Der eingespeiste Strom bringt ab 2027 spürbar weniger und vor allem weniger planbar ein. Genau deshalb verschiebt sich der wirtschaftliche Schwerpunkt endgültig weg von der Einspeisung — hin zum Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 38 bis 40 Cent und ist damit das Fünf- bis Zehnfache einer eingespeisten wert. Das war schon immer so, wird durch das neue Modell aber noch entscheidender. Wer seinen Eigenverbrauch mit Speicher, Wärmepumpe und Wallbox auf 60 bis 70 Prozent hebt, macht sich von der ganzen Einspeise-Debatte weitgehend unabhängig.

Ist die Aufregung damit übertrieben gewesen?

Eine berechtigte Frage — schließlich haben wir im ersten Beitrag deutliche Worte gefunden. Unsere ehrliche Antwort: Nein, aber die Lage ist differenzierter, als es die erste Leak-Meldung vermuten ließ. Genau deshalb ist es uns wichtig, die Entwicklung transparent nachzuzeichnen, statt am dramatischen Ton festzuhalten.

Der geleakte Januar-Entwurf war real und hätte den Eigenheim-Solarmarkt hart getroffen. Dass er nun entschärft wurde, ist ein Erfolg des öffentlichen Drucks — und ein gutes Beispiel dafür, warum man Gesetzentwürfe im Verfahren beobachten muss, statt jede Zwischenfassung für endgültig zu halten. Gleichzeitig gilt: Die politische Grundrichtung ist eindeutig und über beide Entwürfe hinweg stabil. Weg von der pauschalen 20-Jahres-Garantie, hin zu Markt, Eigenverbrauch und Speicher. Diese Richtung wird sich nicht mehr umkehren.

Warum das Gesetz überhaupt umgebaut wird

Damit die Änderungen einzuordnen sind, hilft ein Blick auf das Motiv des Gesetzgebers. Deutschland hat mit über 100 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung einen Punkt erreicht, an dem an sonnigen Mittagen zeitweise mehr Solarstrom erzeugt wird, als der Markt aufnehmen kann. Die Folge sind immer häufigere Stunden mit negativen Börsenpreisen. Das alte Modell — feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde, unabhängig davon, ob der Strom gerade gebraucht wird — passt in diese Welt nicht mehr gut.

Das Ziel der Reform ist deshalb, die Einspeisung stärker an der tatsächlichen Nachfrage auszurichten und den Ausbau von Speichern zu fördern, die den Mittagsüberschuss in die Abendstunden verschieben. Aus energiepolitischer Sicht ist das nachvollziehbar. Der Streit dreht sich weniger um das Ob als um das Wie und das Tempo: Der BSW-Solar und viele Handwerksbetriebe warnen, dass ein zu abrupter Umbau — bei gleichzeitig fehlender Direktvermarkter-Infrastruktur für Kleinanlagen — den Ausbau abwürgt und Arbeitsplätze im Mittelstand gefährdet. Die Entschärfung vom Juli ist genau die Antwort auf diese Kritik: mehr Übergang, weniger Kante.

Unsere Empfehlung für Berlin und Brandenburg

Für unser Liefergebiet leiten wir daraus drei nüchterne Ratschläge ab:

  • Wenn die Planung ohnehin ansteht: 2026 in Betrieb gehen. Nur so sichern Sie die volle, über 20 Jahre garantierte Vergütung. Ab dem Frühherbst wird es eng mit Installationsterminen, die eine sichere Inbetriebnahme in 2026 gewährleisten — wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Auftrag frühzeitig platzieren.
  • Von Anfang an mit Speicher planen. Die 50-Prozent-Kappung bleibt, und der Eigenverbrauch wird zum wichtigsten Werthebel. Eine Anlage mit Speicher ist zukunftssicher, egal wie das Gesetz am Ende genau aussieht.
  • Auch 2027 lohnt sich Solar weiter — nur anders. Wer erst später baut, muss nicht verzweifeln: Mit hohem Eigenverbrauch, Speicher und der neuen Übergangsvergütung plus Direktvermarktungsbonus bleibt Photovoltaik wirtschaftlich. Die Amortisation verschiebt sich, aber sie bleibt im attraktiven Bereich — mehr dazu in unserer Amortisations-Analyse.

Den vollständigen Hintergrund zum ursprünglichen Entwurf, zur 50-Prozent-Kappung und zum Systemwechsel finden Sie weiterhin in unserem ersten Beitrag: EEG-Novelle 2027 — das Aus für die Einspeisevergütung. Dieser Beitrag hier hält Sie über die aktuellen Änderungen auf dem Laufenden.

Häufige Fragen zum EEG-2027-Update

Wird die Einspeisevergütung nun abgeschafft oder nicht?

Nicht komplett. Statt der ursprünglich geplanten vollständigen Streichung gibt es für neue Anlagen unter 25 kW ab 2027 eine reduzierte Übergangsvergütung für 36 Monate und danach vier Jahre lang 1,5 ct/kWh Direktvermarktungsbonus. Eine feste 20-Jahres-Vergütung gibt es für diese Anlagen aber nicht mehr.

Gilt der Stichtag 31. Dezember 2026 weiterhin?

Ja. Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten die volle, 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung nach heutigem Recht. Alle Neuregelungen greifen erst ab 2027.

Bleibt die 50-Prozent-Kappung?

Ja, unverändert — unabhängig von Smart Meter und Vermarktungsform. Ein Speicher, der die gekappte Mittagsspitze auffängt, bleibt damit der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit.

Ist das Gesetz schon beschlossen?

Nein. Der überarbeitete Referentenentwurf ging am 17. Juli 2026 in die Verbändeanhörung. Es folgen Kabinett, Bundestag und Bundesrat — Details können sich noch ändern.

Jetzt beraten lassen

Sie sind unsicher, ob sich der Bau für Sie 2026 noch lohnt oder was das neue Modell für Ihre konkrete Anlage bedeutet? Wir kennen die Entwicklung im Detail, verfolgen den Gesetzgebungsprozess laufend und beraten Sie ehrlich — ohne Panikmache, aber mit klarem Blick auf Ihre Zahlen. Nutzen Sie unseren Online-Konfigurator für ein unverbindliches Angebot in 3 Minuten oder kontaktieren Sie uns direkt.

Bereit für Ihre eigene Solaranlage?

Nutzen Sie unseren Konfigurator und erhalten Sie in 3 Minuten ein unverbindliches Angebot.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Mehr erfahren