Solarpflicht in Berlin und Brandenburg 2026: Wen sie trifft — und wie Sie sie klug erfüllen

Dachsanierung auf einem Berliner Altbau mit neu montierten Solarmodulen — die Solarpflicht greift beim Dachumbau

KI-generiertes Symbolbild

Kevin Kohlmey

Kevin Kohlmey

Photovoltaik Fachmann · Mitgründer, GFK Solar

Die Solarpflicht ist in Berlin seit 2023 geltendes Recht — Brandenburg dagegen hat seine Gewerbepflicht von 2024 im Juni 2026 wieder gestrichen. Hier steht, wen die Pflicht wirklich trifft, welche Fristen und Bußgelder gelten und warum der häufigste Auslöser nicht der Neubau ist, sondern die ganz normale Dachsanierung. Prüfen Sie zuerst Ihren eigenen Fall:

Solarpflicht-Check

Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob Ihr Gebäude unter die Solarpflicht fällt (Berlin: SolarG Bln; Stand Oktober 2026). Unverbindlicher Schnellcheck — keine Rechtsberatung.

Bundesland
Art des Gebäudes
Neubau oder Bestand?

Nettofläche ohne Gauben, Kamine, Fenster. Pflicht greift in Berlin ab 50 m².

Ja, Sie sind solarpflichtig.

Nach SolarG Bln müssen 30 % der Netto-Dachfläche mit PV belegt werden.

30 % von 80 m² =
24 m² PV-Fläche
≈ 4,8 kWp (Faustregel: 5 m² = 1 kWp)

Ausnahmen möglich bei Denkmalschutz, ungeeigneter Dachausrichtung/-statik oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (§ 5 SolarG Bln).

Details zur Berliner Solarpflicht →

Unverbindlicher Schnellcheck auf Basis SolarG Bln und BbgBO (Stand Oktober 2026) sowie öffentlich bekannter Bundesland-Regelungen. Keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Bauaufsichts- bzw. Denkmalschutzbehörde.

Berlin: Solarpflicht seit 2023 — auch im Bestand

Das Berliner Solargesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche. Ausgelöst wird die Pflicht in zwei Fällen: beim Neubau und beim wesentlichen Umbau des Daches — also dann, wenn die wasserführende Schicht erheblich erneuert wird, etwa bei Dachausbau, Aufstockung oder grundständiger Sanierung. Dann müssen mindestens 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden; bei Bestandsgebäuden dürfen Aufbauten und Dachfenster von der Fläche abgezogen werden.

Das Gesetz meint es ernst: Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Der in der Praxis wichtigste Fall ist dabei nicht der Neubau — Bauträger kennen die Pflicht längst — sondern der Eigentümer, der sein Dach sanieren lässt und nicht weiß, dass er damit solarpflichtig wird.

Der Dachsanierungs-Trick, der keiner ist

Was nach Belastung klingt, ist wirtschaftlich oft ein Geschenk: Wenn das Dach ohnehin saniert wird, steht das Gerüst schon, die Dachdecker sind vor Ort, und die Eindeckung ist offen. Eine Solaranlage in diesem Moment mitzubauen ist deutlich günstiger als nachträglich — und die Anlage refinanziert einen Teil der Sanierung über die Stromkosten. Wir arbeiten dafür Hand in Hand mit Ihrem Dachdecker: Belegungsplan vor der Eindeckung, Montage im Sanierungsablauf, Elektrik und Netzanmeldung aus einer Hand. Was das kostet, zeigt unsere Kosten-Übersicht — und die SolarPLUS-Förderung rechnet in Berlin oben drauf.

Brandenburg: § 32a BbgBO — die Gewerbe-Pflicht, die es nicht mehr gibt

Vom 1. Juni 2024 bis 29. Juni 2026 galt in Brandenburg die Solarpflicht nach § 32a der Brandenburgischen Bauordnung — für öffentliche und gewerbliche Nichtwohngebäude ab 50 m² Dachfläche, beim Neubau und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut, mit mindestens 50 % Belegung. Mit der Bauordnungsnovelle vom 29. Juni 2026 hat der Landtag diese Pflicht gestrichen; § 32a BbgBO ist seitdem aufgehoben. Brandenburg ist damit das erste Bundesland, das eine bestehende Solarpflicht wieder zurückgenommen hat.

Für private Wohnhäuser gab es in Brandenburg ohnehin keine landesweite Pflicht. Zwei Punkte bleiben trotzdem wichtig: Einzelne Kommunen können in Bebauungsplänen weiterhin PV-Vorgaben machen, und wer seinen Bauantrag vor dem 30. Juni 2026 gestellt hat, sollte mit dem Bauamt klären, ob noch altes Recht gilt. Wirtschaftlich ändert die Streichung wenig: Bei einer ohnehin anstehenden Dachsanierung gehört die PV in die Planung, weil Gerüst und Dachdecker sowieso da sind. Unsere Gewerbe-Photovoltaik-Seite zeigt, wie wir solche Projekte umsetzen — bis zur Anmeldung bei E.DIS.

Ausnahmen — und warum sie selten der beste Weg sind

Das Berliner Gesetz kennt Befreiungen, u. a. bei Denkmalschutz, ungeeigneter Dachausrichtung oder -statik und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (in Brandenburg stellt sich die Frage seit der Aufhebung von § 32a BbgBO nur noch bei kommunalen Vorgaben). Aus unserer Projekterfahrung lohnt sich der Befreiungsantrag aber seltener als gedacht: Eine verkleinerte, verschattungsoptimierte oder denkmalverträgliche Anlage erfüllt die Pflicht — und verdient dabei Geld, statt nur Bürokratie zu kosten. Wir prüfen beim Vor-Ort-Termin ehrlich, welcher Weg für Ihr Dach der wirtschaftlichere ist.

Fazit: Die Pflicht kommt mit dem Dach — planen Sie sie ein

Ob Berliner Eigenheim vor der Dachsanierung (Pflicht) oder Brandenburger Gewerbehalle mit neuer Dachhaut (freiwillig, aber wirtschaftlich): Die Solarpflicht ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund zur frühen Planung — wer sie erst nach der Sanierung entdeckt, zahlt doppelt. Als Elektro-Meisterbetrieb für Berlin und Brandenburg koordinieren wir uns direkt mit Ihrem Dachdecker und liefern Anlage, Elektrik und Anmeldung aus einer Hand. Starten Sie mit dem Check oben, dem Konfigurator — oder rufen Sie uns an.

Bereit für Ihre eigene Solaranlage?

Nutzen Sie unseren Konfigurator und erhalten Sie in 3 Minuten ein unverbindliches Angebot.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung zu bieten. Mehr erfahren