Warum dieser Monitor?
Der Netzanschluss ist 2026 der größte Flaschenhals der Energiewende im Kleinen: Während die Montage einer Hausanlage ein bis zwei Tage dauert, warten Betreiber auf ihren Netzbetreiber oft Monate. Belege gab es dafür bisher nur als Einzelfälle und Verbandsumfragen — aber kein objektives, für alle Netzbetreiber vergleichbares Maß. Diese Lücke schließt der Netzanschluss-Monitor mit den amtlichen Daten des Marktstammdatenregisters.
Methodik
Gemessen wird die Dauer zwischen der Registrierung einer Solaranlage im Marktstammdatenregister und dem Datum der abgeschlossenen Netzbetreiberprüfung — als Median je Verteilnetzbetreiber. Die Regeln im Einzelnen:
- Berücksichtigt werden Anlagen mit 2 bis 100 kWp, registriert seit dem 01.01.2024 und in Betrieb. Balkonkraftwerke (vereinfachtes Verfahren ohne volle Prüfung) und Großprojekte (Sonderprozesse) bleiben außen vor.
- Die Zuordnung zum Netzbetreiber erfolgt über den im Register hinterlegten Netzanschlusspunkt jeder Anlage.
- Ins Ranking kommen Netzbetreiber mit mindestens 150 geprüften Anlagen; ausgewiesen werden Median sowie die Spanne vom 25-%- bis zum 75-%-Quartil.
- Der Ungeprüft-Anteil zählt nur Anlagen, deren Registrierung beim Datenstand mindestens sechs Monate zurücklag — frisch registrierte Anlagen verzerren ihn sonst.
- Ehrlicher Hinweis zur Aussagekraft: Das Prüfdatum wird bei einer erneuten Prüfung (z. B. nach Datenänderung) überschrieben und misst den Abschluss der Registerprüfung — nicht die Gesamtdauer bis zum Zählertausch. Der Monitor ist ein Indikator für die Bearbeitungsgeschwindigkeit, keine Messung der kompletten Anschlussdauer.
Datenquelle: Gesamtdatenexport des Marktstammdatenregisters (Bundesnetzagentur, Datenlizenz dl-de/by-2-0). Die Auswertung wird mit jedem neuen Datenstand aktualisiert. Journalisten und Forschende dürfen die Zahlen mit Quellenangabe und Verlinkung („GFK Solar, Auswertung des Marktstammdatenregisters“ mit Link auf diese Seite) frei verwenden — für Detailzahlen zu einzelnen Landkreisen oder Netzbetreibern sprechen Sie uns an.
Grafiken für Redaktionen
Die folgende Grafik darf mit Quellenangabe und Verlinkung („GFK Solar, Auswertung des Marktstammdatenregisters“ mit Link auf diese Seite) frei verwendet werden — für Print, Online und Social Media. Download in voller Auflösung: PNG (1600 px). Weitere Formate, Zahlen zu einzelnen Landkreisen oder Netzbetreibern und O-Töne gern auf Anfrage über info@gfk-solar.de.

Ihre Rechte: gesetzliche Fristen beim Netzanschluss
Wichtig zur Einordnung: Der Monitor misst die Prüfung der Registerdaten im Marktstammdatenregister. Davor liegt das Netzanschlussbegehren – und dafür setzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem Netzbetreiber klare Fristen, die vielen Betreibern unbekannt sind:
- Zeitplan: Nach Eingang des Netzanschlussbegehrens muss der Netzbetreiber unverzüglich einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung übermitteln (§ 8 Abs. 5 EEG).
- Prüfergebnis: Liegen alle erforderlichen Informationen vor, muss er das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Wochen mitteilen (§ 8 Abs. 6 EEG).
- Anlagen bis 30 kW: Kommt der Zeitplan nicht innerhalb eines Monats – oder teilt der Netzbetreiber nicht binnen acht Wochen mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch ungeeignet ist –, darf die Anlage auch ohne seine Zustimmung am bestehenden Anschluss angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 Satz 3 und Abs. 6 Satz 3 EEG).
- Solaranlagen über 30 bis 100 kW: Die Acht-Wochen-Regel gilt entsprechend, wenn die Anlage auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss steht und dessen Kapazität nicht überschritten wird (§ 8 Abs. 6a EEG, seit dem Solarpaket I 2024).
Angeschlossen werden darf in diesen Fällen nur fachgerecht nach den maßgeblichen technischen Regeln – also durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb. Verstößt ein Netzbetreiber gegen seine Pflicht zum unverzüglichen Netzanschluss, kommen laut Clearingstelle EEG|KWKG grundsätzlich auch Schadensersatzansprüche nach §§ 280 ff. BGB in Betracht. Den Hinweis auf diese Rechte verdanken wir dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV). Gesetzestext: § 8 EEG. Keine Rechtsberatung – im Einzelfall bitte prüfen lassen.
Was heißt das für Berlin und Brandenburg?
Unsere Region ist zweigeteilt: In Berlin ist Stromnetz Berlin zuständig, im größten Teil Brandenburgs E.DIS Netz — beide sind im Ranking oben hervorgehoben. Wie der Prozess bei beiden konkret abläuft und mit welchen echten Wartezeiten wir aus über 480 Projekten rechnen, haben wir in eigenen Praxis-Guides dokumentiert: PV-Anmeldung bei Stromnetz Berlin und PV-Anmeldung bei E.DIS. Der wichtigste Hebel gegen lange Wartezeiten: früh und vollständig anmelden — inklusive geklärtem Zählerschrank.
Konkret für Ihre Planung: Wer eine Solaranlage in Berlin baut, hat es mit Stromnetz Berlin zu tun, im Umland meist mit E.DIS — wie wir Anmeldung, Zählertermin und Inbetriebnahme für Photovoltaik in Brandenburg organisieren, lesen Sie auf der jeweiligen Regionalseite. Kommt ein Batteriespeicher dazu, wird er im selben Zug mit angemeldet; alles zur PV-Anlage mit Speicher als Komplettpaket finden Sie dort. Und wer vorab wissen möchte, was eine Solaranlage inklusive Anmeldung kostet, kann das mit unserem Rechner selbst durchspielen.
Häufige Fragen
Was genau misst der Netzanschluss-Monitor?
Die Zeit zwischen der Registrierung einer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister und dem Abschluss der Netzbetreiberprüfung — pro Verteilnetzbetreiber als Median über alle geprüften Anlagen von 2 bis 100 kWp, die seit Anfang 2024 registriert wurden. Die Netzbetreiberprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt, bei dem der Netzbetreiber die Registerdaten jeder Anlage kontrolliert. Sie ist nicht identisch mit dem physischen Netzanschluss, aber einer der wenigen Schritte, die sich aus öffentlichen Daten objektiv für alle Netzbetreiber messen lassen.
Warum ist die Prüfdauer relevant, wenn sie nicht der Netzanschluss selbst ist?
Weil sie denselben Engpass misst: die Bearbeitungskapazität des Netzbetreibers. Wer Monate braucht, um Registerdaten zu prüfen, hat in der Regel auch bei Anmeldung, Freigabe und Zählersetzung volle Warteschlangen. Der Monitor macht diesen Engpass erstmals für alle Netzbetreiber vergleichbar — mit identischer Methodik und öffentlichen Daten statt Einzelanekdoten.
Woher stammen die Daten?
Aus dem Gesamtdatenexport des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur — dem amtlichen Register aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Die Auswertung verknüpft jede Solaranlage über ihren Netzanschlusspunkt mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber. Der Auswertungscode folgt einer festen, transparenten Methodik (siehe Methodik-Abschnitt).
Warum fehlt mein Netzbetreiber im Ranking?
Ins Ranking kommen nur Netzbetreiber mit mindestens 150 geprüften Anlagen im Auswertungszeitraum — bei noch kleineren Stadtwerken wäre der Median statistisch nicht belastbar. Deutschland hat über 800 Verteilnetzbetreiber, von denen viele nur wenige Dutzend Anlagen pro Jahr anschließen. Außerdem lohnt ein zweiter Blick auf den Namen: Viele Stadtwerke betreiben ihr Netz über eigene Netzgesellschaften (z. B. firmiert der Frankfurter Netzbetreiber als 'Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH').
Mein Netzbetreiber ist langsam — was kann ich tun?
Den Prozess so früh und vollständig wie möglich starten: Die Anmeldung sollte eingereicht werden, sobald die Planung steht, nicht erst zur Montage — mit vollständigen Unterlagen, damit keine Nachforderungsschleifen entstehen. Ein erfahrener Fachbetrieb kennt die Eigenheiten des jeweiligen Netzbetreibers. Für Berlin und Brandenburg haben wir die Abläufe von Stromnetz Berlin und E.DIS mit echten Wartezeiten aus unserer Projektpraxis dokumentiert. Und: Das EEG setzt dem Netzbetreiber beim Netzanschlussbegehren feste Fristen. Für Anlagen bis 30 kW gilt, dass Sie nach einem Monat ohne Zeitplan bzw. nach acht Wochen ohne Mitteilung, dass der Hausanschluss ungeeignet ist, auch ohne Zustimmung anschließen dürfen (§ 8 Abs. 5 und 6 EEG); für Solaranlagen über 30 bis 100 kW auf einem Grundstück mit ausreichend dimensioniertem Hausanschluss gilt die Acht-Wochen-Regel entsprechend (§ 8 Abs. 6a EEG).
Welche Fristen muss der Netzbetreiber beim Netzanschluss einhalten?
Nach § 8 EEG muss der Netzbetreiber nach einem Netzanschlussbegehren unverzüglich einen genauen Zeitplan übermitteln und nach Eingang aller erforderlichen Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Wochen, das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung mitteilen. Für Anlagen bis 30 kW an einem bestehenden Hausanschluss dürfen Betreiber anschließen, wenn der Zeitplan nicht innerhalb eines Monats kommt oder der Netzbetreiber nicht binnen acht Wochen mitteilt, dass der Anschluss ungeeignet ist. Für Solaranlagen über 30 bis 100 kW gilt die Acht-Wochen-Regel, wenn der bestehende Hausanschluss die Leistung trägt. Der Anschluss muss dabei immer fachgerecht nach den technischen Anschlussregeln erfolgen. Laut Clearingstelle EEG|KWKG kommen bei Verstößen gegen die Pflicht zum unverzüglichen Netzanschluss grundsätzlich auch Schadensersatzansprüche nach §§ 280 ff. BGB in Betracht. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall bitte rechtlich prüfen lassen.
Sie planen eine Anlage in Berlin oder Brandenburg?
Als Elektro-Meisterbetrieb mit Sitz in Hoppegarten übernehmen wir den kompletten Netzanschluss-Prozess — von der vollständigen Erstanmeldung bis zum Marktstammdatenregister-Eintrag, ab 800 €/kWp (ohne Speicher), bezahlt erst nach Inbetriebnahme. Starten Sie mit dem Konfigurator.