Solaranbieter insolvent: Was Besitzer von PV-Anlagen und Speichern jetzt wissen müssen

Zeitstrahl der Insolvenzen im Solar- und Speichermarkt von Mai 2025 bis Oktober 2026: Zolar, Meyer Burger, Sungrade, Soly, Priwatt, Soluxtec, Enerparc, RCT Power, BSH, Varta, EKD und Next2Sun mit Datum und Verfahrensart
Kevin Kohlmey

Kevin Kohlmey

Photovoltaik Fachmann · Mitgründer, GFK Solar

Innerhalb weniger Wochen haben gleich mehrere bekannte Namen der Solarbranche Insolvenz angemeldet: der Speicherhersteller RCT Power, der Installateur Energiekonzepte Deutschland (EKD) mit nach eigenen Angaben über 45.000 installierten Anlagen – und am 1. Oktober wurde das Insolvenzverfahren über Varta einschließlich der Heimspeicher-Tochter Varta Storage eröffnet. Wer einen Speicher oder eine Solaranlage dieser Anbieter besitzt, fragt sich jetzt: Was ist meine Garantie noch wert? Wer repariert, wenn etwas kaputtgeht? Und läuft die Anlage überhaupt weiter?

Dieser Artikel ordnet die Fälle ein, erklärt den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und gibt eine praktische Checkliste. Alle Angaben beruhen auf Mitteilungen der Unternehmen und Insolvenzverwalter, Insolvenzbekanntmachungen sowie Fachmedien – Stand: 05.10.2026. Die Lage kann sich täglich ändern.

Wichtig vorab: Ein Insolvenzantrag bedeutet nicht, dass ein Unternehmen vom Markt verschwindet. In den meisten hier genannten Fällen läuft der Geschäftsbetrieb nach Angaben der Unternehmen bzw. Verwalter vorerst weiter, und es wird ein Investor gesucht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung – im Einzelfall helfen die Energierechtsberatung der Verbraucherzentralen oder ein Anwalt.

Die Kurzfassung

  • Ihre Anlage läuft weiter. Sie gehört Ihnen, und die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber – nicht der Hersteller oder Installateur.
  • Gewährleistung ≠ Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen Ihren Verkäufer bzw. Installateur und bleibt von einer Hersteller-Insolvenz unberührt.
  • Die Herstellergarantie wird unsicher. Sie ist eine freiwillige Leistung; nach Verfahrenseröffnung werden offene Ansprüche in der Regel zur Insolvenzforderung.
  • Jetzt dokumentieren: Unterlagen, Seriennummern, Zugangsdaten und Speicherzustand sichern – und Defekte schriftlich melden.

Überblick: Insolvenzen bei Solar- und Speicheranbietern 2025/2026

Die folgende Tabelle enthält nur Fälle, die wir anhand einer Primärquelle (Unternehmens- oder Verwaltermitteilung, Insolvenzbekanntmachung) oder mindestens zweier unabhängiger Fachmedien prüfen konnten. Sie ist nicht vollständig. Daten und Verfahrensstand: 05.10.2026.

UnternehmenBereichVerfahren (Stand 05.10.2026)GerichtWas Kunden wissen sollten
Varta AG inkl. Varta Storage GmbHHeimspeicher (Varta Storage)Antrag auf Eigenverwaltung Ende Juli 2026; am 01.10.2026 als reguläres Verfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: RA Tobias Wahl (Anchor)AG StuttgartBetrieb wurde laut Verwalter stabilisiert, Verkaufsprozess läuft. Varta-Service lief laut Verbraucherzentrale Thüringen (Aug. 2026) weiter. Sparte Consumer Batteries nicht betroffen.
RCT Power GmbHHeimspeicher, Hybrid-WechselrichterEigenantrag im September 2026; vorläufige Insolvenzverwaltung seit 14.09.2026. Vorläufiger Verwalter: RA Dr. Jan Markus Plathner (Brinkmann & Partner)AG Konstanz (Handelsregister: AG Freiburg)Investor wird gesucht. Eine Aussage zur künftigen Garantieabwicklung lag bis zum Stand nicht vor.
Energiekonzepte Deutschland (EKD)Installateur für PV, Speicher, Wallbox; nach eigenen Angaben über 45.000 AnlagenAntrag am 02.10.2026 für sieben Gruppengesellschaften; vorläufiger Insolvenzverwalter bestelltAG LeipzigGeschäftsbetrieb soll laut Unternehmen uneingeschränkt weiterlaufen; der Kundenservice bleibt Anlaufstelle.
BSH GmbH & Co. KGInstallateur (Bad Königshofen), nach eigenen Angaben ca. 25.000 AnlagenVorläufiges Verfahren seit Mitte September 2026. Vorläufiger Verwalter: RA Alexander Zarzitzky (Anchor)AG SchweinfurtBetrieb wird fortgeführt, Sanierungs- und Investorenlösung wird gesucht.
SoluxtecModulhersteller (Bitburg)Antrag am 29.04.2026. Vorläufiger Verwalter: RA Jakob Joeres (dhpg)AG BitburgZiel laut Unternehmen: Kunden weiter beliefern, Investorengespräche laufen.
Priwatt GmbHBalkonkraftwerke (Leipzig)Vorläufige Verwaltung seit 07.04.2026 auf Antrag eines Gläubigers. Vorläufiger Verwalter: RA Reinhard Klose (Flöther & Wissing)AG LeipzigLieferungen, Reklamationen und Erstattungen über die insolvente GmbH laut Verwalter nicht möglich; Forderungen beim Verwalter melden.
Soly (Deutschland)InstallateurInsolvenz im November 2025Sitz DüsseldorfKundenstamm (ca. 24.000 Privatkunden) im Dezember 2025 an Otovo verkauft; Otovo übernimmt keine Altverbindlichkeiten, Service gegen Abo.
Sungrade Photovoltaik GmbHInstallateur (Günzburg)Vorläufige Verwaltung 02.10.2025, eröffnet 01.12.2025. Verwalter: RA Florian Zistler (Pluta)AG Neu-UlmGeschäftsbetrieb seit 01.02.2026 von der Energie Manufaktur Günzburg GmbH übernommen.
Zolar GmbHehemals PV-Komplettanbieter für Privatkunden, seit 2024 auf Software/B2B ausgerichtet (Berlin)Antrag auf Eigenverwaltung 28.05.2025, eröffnet 01.08.2025AG CharlottenburgPrivatkundengeschäft war bereits eingestellt; für Bestandskunden wurde ein kostenpflichtiger Service bei Otovo vermittelt.
Meyer Burger (Industries) GmbH und (Germany) GmbHSolarzellen und ModuleAnträge Ende Mai 2025; Verfahren eröffnet 01.08.2025 bzw. 01.09.2025; Masseunzulänglichkeit bei der Industries GmbH am 26.08.2025 angezeigtu. a. AG ChemnitzInvestorensuche laut Unternehmen im September 2025 gescheitert. Modulgarantien gegenüber den insolventen Gesellschaften sind Insolvenzforderungen.

Am Rande: Der Solarpark-Entwickler Enerparc AG (Antrag am 07.09.2026, AG Hamburg, vorläufiger Verwalter RA Stefan Denkhaus, BRL) und zwei Töchter des Agri-PV-Spezialisten Next2Sun (Antrag auf Eigenverwaltung am 05.10.2026, AG Saarbrücken) haben ebenfalls Insolvenz beantragt. Beide haben kein nennenswertes Geschäft mit privaten Hausdach-Anlagen.

Kein Insolvenzfall: Senec ist nicht insolvent. Die EnBW-Tochter hat im Juli 2026 jedoch das Neukundengeschäft eingestellt, weil sich kein Investor fand, und steigt aus dem Stromtarif-Geschäft aus. Service und Garantien für Bestandskunden laufen laut Unternehmen weiter, App und Kundenportal bleiben verfügbar.

Lehrstück aus 2024: Eigensonne und Amia – drei Insolvenzen in elf Monaten

Wie wenig eine Übernahme aus der Insolvenz für Bestandskunden garantiert, zeigt der Fall Eigensonne. Der PV-Anbieter für Privatkunden stellte im Dezember 2023 einen Insolvenzantrag, nachdem der Geldgeber EWE die Finanzierung eingestellt hatte; das Verfahren wurde am 1. April 2024 eröffnet.

  • 19.04.2024: Die erst im Februar 2024 gegründete Amia Energy übernimmt den Geschäftsbetrieb von Eigensonne per Asset-Deal, samt rund 240 Beschäftigten.
  • 08.05.2024: Knapp drei Wochen später stellt Amia Energy selbst Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg. Begründung: Ein Finanzierungspartner sei seinen Verpflichtungen nicht fristgemäß nachgekommen.
  • 01.07.2024: Ein nicht genannter Investor kauft den Geschäftsbetrieb; er läuft als Amia Energy Solutions weiter.
  • 23.10.2024: Erneuter Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg, diesmal wegen fehlender Liquidität nach verzögerten Projektstarts. Betroffen sind gut 200 Beschäftigte.

Was Kunden daraus lernen können: Bei einem Asset-Deal kauft der neue Eigentümer Mitarbeiter, Marke und laufende Aufträge – die Verpflichtungen des alten Unternehmens, etwa aus Gewährleistung und Garantie gegenüber bisherigen Kunden, bleiben in der Regel bei der insolventen Gesellschaft. Dass ein bekannter Name weiter am Markt auftritt, heißt also nicht automatisch, dass Ihre Ansprüche mitübernommen wurden. Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach, wer heute Ihr Vertragspartner ist, und melden Sie Forderungen im ursprünglichen Verfahren an.

Warum gerade jetzt? Die Ursachen

Die Gründe unterscheiden sich von Fall zu Fall, einige Muster tauchen in den Mitteilungen aber immer wieder auf:

  • Schwächeres Privatkundengeschäft: Der Investor Pemberton begründete den Finanzierungsstopp bei EKD mit einem „erheblichen und anhaltenden Rückgang des deutschen Marktes für Photovoltaik-Anlagen in Privathaushalten". BSH hatte wegen der schwierigen Auftragslage im Privatkundensegment schon im Herbst 2025 rund 60 Stellen abgebaut. Bei RCT Power sank der Umsatz laut Jahresabschluss von rund 95 Mio. € (2023) auf 24,5 Mio. € (2024).
  • Preisdruck: Soluxtec nennt den starken internationalen Wettbewerb und sinkende Modulpreise als Hauptgrund. Wie sich Modulpreise zuletzt entwickelt haben, zeigt unser Artikel zu den Modulpreisen 2026.
  • Unsicherheit beim EEG: Die Debatte um das Ende der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 hat viele Kaufentscheidungen verzögert. Den aktuellen Stand erklären wir im Artikel EEG 2027: Ende der Einspeisevergütung.
  • Konzern- und Finanzierungsstruktur: Bei Varta nennt das Unternehmen unter anderem eine strukturelle Finanzierungslücke und den Verlust eines Großkunden im Batteriegeschäft. Bei Enerparc löste laut Berichten eine geplatzte Projektfinanzierung den Antrag aus.

Interessant: Der Zubau an sich bricht nicht ein. Laut unserer Auswertung des Marktstammdatenregisters kamen zwischen Mai und Oktober 2026 rund 415.000 PV-Anlagen hinzu. Der Druck trifft vor allem Geschäftsmodelle, die auf schnelles Wachstum, hohe Vertriebskosten oder einzelne Großkunden gebaut waren.

Gewährleistung, Garantie, Insolvenztabelle: die Rechtslage

Gewährleistung: gegen Ihren Vertragspartner

Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelrechte nach §§ 434 ff. BGB beim Kauf bzw. §§ 633 ff. BGB beim Werkvertrag) richtet sich immer gegen den, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben – also den Installateur oder Händler, nicht den Hersteller. Die Verbraucherzentrale Thüringen formuliert es so: Ansprüche wegen eines Mangels „richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer und bestehen unabhängig von einer zusätzlichen Hersteller-Garantie". Ist der Hersteller insolvent, Ihr Installateur aber nicht, bleiben Ihre Gewährleistungsrechte gegen den Installateur also unberührt.

Wie lange? Beim reinen Kauf von Komponenten gilt in der Regel die zweijährige Frist nach § 438 BGB (so der BGH 2013 für Komponenten einer Anlage auf einem Scheunendach, VIII ZR 318/12). Für den Werkvertrag über die Montage einer fest mit dem Dach verbundenen Aufdach-Anlage hat das OLG Schleswig dagegen die fünfjährige Frist für Arbeiten an Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) angewandt (Urteil vom 01.02.2023, 12 U 63/20); der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde am 22.11.2023 zurückgewiesen (VII ZR 35/23). Was in Ihrem Fall gilt – etwa bei einem später nachgerüsteten Speicher im Keller –, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Ist der Installateur selbst insolvent (wie bei EKD oder BSH), wird es schwieriger: Gewährleistungsansprüche richten sich dann gegen ein Unternehmen im Insolvenzverfahren. Nach Hinweisen der Verbraucherzentrale entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er Mängel beseitigt; andernfalls bleibt meist nur die Anmeldung als Forderung. Die Herstellergarantien auf Module, Wechselrichter und Speicher bestehen davon unabhängig weiter und können direkt beim Hersteller geltend gemacht werden.

Herstellergarantie: eine freiwillige Leistung

Die Herstellergarantie – bei Varta-Heimspeichern laut Verbraucherzentrale bis zu zehn Jahre – ist eine freiwillige Zusage. Läuft der Betrieb im vorläufigen Verfahren weiter, werden Garantiefälle häufig noch bearbeitet; die Verbraucherzentrale Thüringen rät deshalb, Garantiefälle zeitnah schriftlich und mit Eingangsbestätigung zu melden. Wird das Verfahren eröffnet, sind offene Garantieansprüche in der Regel Insolvenzforderungen. Sie werden beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet (§ 174 InsO) und am Ende nur mit einer Quote bedient, die häufig niedrig ausfällt.

Versicherte Garantien: Einige Hersteller sichern ihre Garantien über einen Versicherer ab, sodass im Insolvenzfall der Versicherer einspringt. Ob das so ist, steht in den Garantiebedingungen. Für Varta und RCT Power haben wir in öffentlich zugänglichen Quellen bis zum Stand dieses Artikels keinen Hinweis auf eine solche Absicherung gefunden – prüfen Sie Ihre Garantieurkunde trotzdem.

Antrag ist nicht Eröffnung: Wann Sie etwas anmelden müssen

Nach dem Antrag folgt zunächst das vorläufige Verfahren: Ein vorläufiger Verwalter sichert das Vermögen, der Betrieb läuft meistens weiter. Erst mit der Eröffnung setzt das Gericht eine Frist zur Forderungsanmeldung (laut Verbraucherzentrale mindestens zwei Wochen, höchstens drei Monate). Sie wird auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Angemeldet wird beim Insolvenzverwalter, nicht beim Gericht. Bei Varta wurde das Verfahren am 01.10.2026 eröffnet – wer dort offene Ansprüche hat, sollte die Bekanntmachung bzw. die Hinweise des Verwalters zur Anmeldung beachten.

Software, App und Cloud: Was passiert, wenn Server abgeschaltet werden?

Speicher und Wechselrichter regeln den Eigenverbrauch lokal – sie brauchen für den Grundbetrieb keine Internetverbindung. Gefährdet sind Zusatzfunktionen, die über Server des Herstellers laufen: die Monitoring-App, Fernwartung, Firmware-Updates, die Steuerung nach dynamischen Stromtarifen oder ein „Strom-Cloud"-Tarif. Wird ein Dienst eingestellt, verlieren Sie im schlimmsten Fall Komfort und Daten – nicht die Stromproduktion. Sinnvoll ist deshalb, Zugangsdaten und historische Daten jetzt zu sichern und von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen, ob sich Ihr Gerät auch lokal (z. B. per LAN-Schnittstelle oder Modbus) auslesen lässt.

Wer einen Strom-Cloud-Tarif hat, sollte die Kündigungsfristen im Blick behalten: Senec etwa beendet seine Stromlieferverträge – unabhängig von einer Insolvenz – zum 30.11.2026; danach greift ohne neuen Vertrag die Grundversorgung.

Ersatzteile

Bei einem Hersteller im Insolvenzverfahren ist offen, ob und wie lange Ersatzteile und Austauschgeräte verfügbar bleiben – das hängt davon ab, ob ein Investor das Geschäft übernimmt. Wechselrichter lassen sich im Ernstfall meist durch kompatible Geräte anderer Hersteller ersetzen. Bei Batteriespeichern ist das schwieriger, weil Batteriemodule, Batteriemanagement und Wechselrichter häufig aufeinander abgestimmt sind.

Die Einspeisevergütung läuft weiter

Die EEG-Einspeisevergütung zahlt Ihr Netzbetreiber (§ 19 EEG) – in unserer Region meist Stromnetz Berlin oder E.DIS. Die Insolvenz eines Installateurs oder Herstellers ändert daran nichts. Anders kann es nur sein, wenn Sie den Strom über einen Dritten vermarkten (Direktvermarktung) oder einen Cloud- bzw. Community-Tarif des Anbieters nutzen.

Checkliste: Was Anlagenbesitzer jetzt tun sollten

Checkliste in sechs Schritten für Besitzer von Solaranlagen und Speichern bei Anbieter-Insolvenz: Unterlagen sichern, Seriennummern und Zugänge notieren, Speicherzustand dokumentieren, Gewährleistung beim Verkäufer prüfen, Garantiefall schriftlich melden, Betrieb ohne Hersteller-Cloud klären
Grafik: GFK Solar, Stand 05.10.2026 – frei verwendbar mit Quellenangabe
  1. Unterlagen sichern: Kauf- bzw. Werkvertrag, Rechnung, Zahlungsbelege, Garantieurkunden, Inbetriebnahmeprotokoll, Datenblätter und den Schriftverkehr mit dem Anbieter – digital und auf Papier.
  2. Seriennummern und Zugangsdaten notieren: Typenschilder von Wechselrichter, Speicher und Modulen fotografieren, Logins für App und Portal sowie die Registrierungsnummer im Marktstammdatenregister notieren.
  3. Speicherzustand dokumentieren: Screenshots von nutzbarer Kapazität, Ladezyklen, Fehlermeldungen und Firmware-Stand, jeweils mit Datum. Das hilft später, einen Defekt zeitlich nachzuweisen.
  4. Gewährleistung prüfen: Wann wurde die Anlage abgenommen, und wer ist Ihr Vertragspartner? Mängel innerhalb der Frist zuerst beim Installateur bzw. Händler schriftlich rügen.
  5. Garantiefälle schriftlich melden: Defekte beim Hersteller melden und die Eingangsbestätigung aufheben. Nach der Eröffnung des Verfahrens offene Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden.
  6. Lokalen Betrieb klären: Historische Daten aus App oder Portal exportieren und prüfen, ob sich die Anlage ohne Hersteller-Server auslesen und steuern lässt.

Nicht tun: Keine weiteren Anzahlungen an ein Unternehmen im Insolvenzverfahren leisten, ohne vorher mit dem Verwalter zu klären, ob und wie die Leistung erbracht wird. Und Raten eines Finanzierungsvertrags nicht eigenmächtig einstellen – ob und wie sich die Insolvenz des Installateurs auf einen Kredit auswirkt, hängt vom Vertrag ab und sollte von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt geprüft werden.

Sonderfall: gemietete oder gepachtete Anlagen

Beim Mietmodell gehört die Anlage dem Anbieter – Sie zahlen für die Nutzung, der Anbieter übernimmt üblicherweise Wartung, Versicherung und Reparaturen. Die Verbraucherzentrale warnt, dass Kunden von Anbietern, die während eines laufenden Mietvertrags insolvent wurden, „teilweise weiterhin mit Problemen beim Weiterbetrieb der Anlagen konfrontiert" sind.

Über die Verträge entscheidet im Insolvenzfall der Verwalter. In früheren Fällen wurden Vertragsbestände meist an einen Nachfolger übertragen: Beim Mietanbieter MEP Solar konnten laut Insolvenzverwalter 2020 „die überwältigende Mehrheit der Mietverträge" mit einem neuen Dienstleister fortgeführt werden. Für Mieter heißt das:

  • Miete weiterzahlen – aber nur auf das Konto, das der Insolvenzverwalter schriftlich nennt. Bei Lastschriften genau prüfen, wer abbucht.
  • Schriftlich klären, wer künftig für Störungen, Wartung und Versicherung zuständig ist.
  • Ein Sonderkündigungsrecht allein wegen der Insolvenz gibt es in der Regel nicht. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Kaufoptionen – und lassen Sie sich vor einem Abkauf beraten.

Woran Sie einen zukunftssicheren Anbieter erkennen

Eine Garantie gegen Insolvenz gibt es nicht – auch nicht bei uns. Einige Kriterien senken das Risiko aber deutlich:

  • Keine Vorkasse: Wer erst nach der Montage bzw. Inbetriebnahme zahlt, verliert bei einer Insolvenz kein Geld für nicht gelieferte Leistungen. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor dem Risiko von Vorkasse bei insolventen Unternehmen. GFK Solar verlangt keine Anzahlung.
  • Regional und mit eigenem Meister: Ein Fachbetrieb mit Werkstatt in der Nähe und eigenem Elektromeister ist für die Gewährleistung erreichbar – ohne Callcenter und Subunternehmer-Kette. Mehr dazu im Vergleich regionaler Solarteur vs. große Solarkonzerne.
  • Herstellervielfalt statt Abhängigkeit: Ein Anbieter, der mehrere etablierte Hersteller verbaut, kann im Ernstfall auf kompatible Alternativen ausweichen – und ist nicht vom Schicksal einer einzigen Marke abhängig.
  • Offene Schnittstellen: Fragen Sie, ob Speicher und Wechselrichter lokal auslesbar sind und ohne Hersteller-Cloud funktionieren.
  • Transparenter Vertrag: Wer ist Vertragspartner, wer Garantiegeber, ist die Garantie versichert? Das sollte vor der Unterschrift schriftlich feststehen.

Welche Speichertechnik und welche Hersteller heute sinnvoll sind, vergleichen wir im Ratgeber Speicher für Solaranlagen.

Neuer Speicher oder Erweiterung? So können wir helfen

Vorab ehrlich: Wartung und Reparatur fremder Anlagen bieten wir nicht an – dafür ist der ursprüngliche Installateur bzw. der Hersteller zuständig. Wenn Sie aber über einen neuen oder zusätzlichen Speicher, eine Erweiterung oder eine neue Anlage nachdenken, beraten wir Sie als Elektro-Meisterbetrieb aus Hoppegarten in Berlin und Brandenburg: Komplettanlagen ab 800 €/kWp (ohne Speicher), ohne Anzahlung, bezahlt nach Inbetriebnahme. Pakete mit Batterie finden Sie unter Solaranlage mit Speicher; einen ersten Richtpreis liefert unser Konfigurator.

Quellen

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